Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Als Ihre Ärzte sind wir Ihrer Gesundheit verpflichtet. Das bedeutet, dass wir Sie immer über alle medizinischen Möglichkeiten, die wir in Ihrem Fall für sinnvoll halten, beraten werden.

Als Kassenärzte werden wir Sie selbstverständlich auch immer darüber informieren, ob alle diese Möglichkeiten von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden.

Sie dürfen davon ausgehen, dass die meisten ärztlichen Maßnahmen, die zur Behandlung von Krankheiten notwendig sind, Kassenleistungen sind. Dass es sich bei Arzneimitteln oft anders verhält, wissen Sie sicher bereits.
 
Eine andere Situation haben wir bei den Maßnahmen, die zum Gesund-Bleiben gedacht sind. Hier gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen genau festgelegten Katalog von Präventionsmaßnahmen, der übrigens nicht bei allen Kassen gleich ist. Prinzipiell sind das die Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen, die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Krebs-Früherkennungsuntersuchungen. Der Gesetzgeber sieht diesen Katalog übrigens als eine Liste von Ausnahmen an von der generellen Regel, dass die Krankenkassen nur für die Behandlung von Krankheiten zuständig sind und nicht für die Gesund-Erhaltung. Diese ist Sache jedes Einzelnen.
 
Trotz dieser umfangreichen Kassenleistungen gibt es noch eine Vielzahl von sinnvollen diagnostischen Maßnahmen (sportmedizinische Untersuchungen, Führerscheinuntersuchungen, Reiseimpfberatung, spezielle Laboruntersuchungen zu Fragen des Immunstatus, der Blutgruppe, HIV-Test etc.) und therapeutischen Maßnahmen (immunstärkende Kuren, Entgiftungskuren, Ozontherapie, Knorpelaufbauinjektionen u.a.), die nicht in den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen und deren Kosten Sie selbst begleichen. Diesbezüglich können Sie gerne für Sie sinnvolle Maßnahmen nach entsprechender Beratung in unserer Praxis durchführen lassen.
 
http://www.kvbawue.de

IGeL-Codex